Synonymie

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Definition

Unter Synonymie [griech. syn-onymía „Gleichnamigkeit“, zu ónymía = ónoma „Name“. – Auch: Äquivalenz(relation), Bilaterale Implikation] versteht man die semantische Relation der Bedeutungsgleichheit (bzw. Bedeutungsähnlichkeit) von zwei oder mehreren sprachlichen Ausdrücken.

Strikte und partielle Synonymie

Generell wird zwischen strikter (auch: totaler, absoluter, reiner) Synonymie und partieller Synonymie (auch: Homoionymie) unterschieden.

Strikte Synonymie (Bedeutungsgleichheit)

Die strikte Synonymie setzt nach Definition eine uneingeschränkte Austauschbarkeit der Ausdrücke in allen Kontexten voraus und bezieht sich sowohl auf denotative als auch konnotative Bedeutungselemente.

  • Bsp. Orange – Apfelsine, Streichholz – Zündholz, guy – fellow

Bei enger Auslegung dieser Definition und bei Beschränkung auf ein spezifisches Sprachsystem zeigt sich bei fast allen Beispielen, dass die strikte Synonymie – zumindest bei Lexemen – nicht vollends anwendbar ist.

  • Bsp. anfangen – beginnen, Anfang – Beginn. Aber: Anfänge – Beginne

Partielle Synonymie (Bedeutungsähnlichkeit)

Die partielle Synonymie bezieht sich auf:

a) Lexeme, die aufgrund ihrer (denotativen und konnotativen) Bedeutung in einigen, aber nicht in allen Kontexten austauschbar sind.

  • Bsp. einen Brief bekommen/ erhalten vs. einen Schnupfen bekommen/ erhalten

b) Lexeme mit gleicher denotativer Bedeutung, aber mit unterschiedlichen konnotativen Bewertungen, wie z.B.:

  • Regionaler Differenzierung: Pilz vs. Schwammerl
  • Soziodialektische Differenzierung: money vs. chips
  • Stilistische Differenzierung: Raum vs. Gemach
  • Fachsprachliche Differenzierung: bedeutungsgleich vs. synonym

Quellen

  • Glück, Helmut (1993). Metzler Lexikon der Sprache. Stuttgart, Weimar. Metzler.
  • Bussmann, Hadumod (2002). Lexikon der Sprachwissenschaft. Stuttgart. Alfred Kröner.